Die ganz klare Forderung von Betroffenen ist, dass sie abschließbare Einzelzimmer wollen. Das haben Befragungen ergeben. Ein anderes Problem ist, dass auch bei dauerhafter Unterbringung, dies meist als behördliche Einweisung geschieht. Das bietet viel weniger Rechtssicherheit für Betroffene als eine Wohnung/Zimmer mit Mietvertrag.
Die 10qm leiten sich aus anderen Rechtsnormen ab. Es kann nicht sein, dass Obdachlose weniger Wohnfläche erhalten als Menschen in einer Strafvollzugsanstalt. Alles andere ist auch kaum als menschenwürdig zu bezeichnen.
Kapitel: | Hilfesystem |
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Antragsteller*in: | Rainer Kippe |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Angenommen)Erklärung: |
Eingereicht: | 16.08.2023, 16:37 |
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